Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG

An dieser Stelle finden Sie den Messellenbetreiberrahmenvertrag nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß Beschluss vom 19.07.2017 (Az. BK6-17-042). Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag für konventionelle Messeinrichtungen wird zwischen dem Messstellenbetreiber und der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co.KG als Netzbetreiber geschlossen. 

Über den nachfolgenden Link können Sie als Messtellenbetreiber den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas online mit uns abschließen:

> Online-Vertragsabschluss