Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Verpflichtung des grundzuständigen Messstellenbetreibers zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen. Die Ausstattung der Messstellen hat grundsätzlich bis zum Jahr 2032 zu erfolgen.
Die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co.KG ist in ihrem Netzgebiet grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu dem von uns durchgeführten Messstellenbetrieb.